Bei jeder Begutachtung für einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) ab 2017 wird automatisch die eingeschränkte Alltagskompetenz mitgeprüft.
Die eingeschränkte Alltagskompetenz wird Menschen anerkannt, die aufgrund einer kognitiven Einschränkung ihren Alltag nicht oder nicht mehr alleine bewältigen können.
Diesen Menschen stehen monatlich 125 € zur Verfügung. Dies wird jedoch nicht ausgezahlt, sondern kann nur durch einen ambulanten Pflegedienst oder anderen ambulanten Einrichtungen (z.B. Tagespflege) direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
Wir bieten für diese Leistung Hauswirtschaftliche Versorgung und/oder Betreuung an.
Hauswirtschaft: Je nach den Wünschen oder Bedürfnissen des Pflegebedürftigen werden individuelle Termine zur hauswirtschaftlichen Versorgung vereinbart. Die hauswirtschaftliche Versorgung bezieht sich auf die aktuellen Lebensräume und –bereiche.
Betreuung: Je nach den Wünschen und Bedürfnissen des Pflegebedürftigen werden individuelle Termine zur Betreuung vereinbart. Die Betreuung findet in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt und kann folgende Tätigkeiten beinhalten:

  • Gemeinsames Erzählen
  • Spielen von Gesellschaftsspielen
  • Spaziergänge
  • Gemeinsame Handarbeiten/Basteln

Pflegerische Leistungen fallen nicht unter Betreuungsleistungen und können in einer Betreuung nicht erbracht werden.

Derzeit haben wir leider keine Kapazitäten für neue Kunden für eine hauswirtschaftliche Versorgung.