Jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad, der ausschließlich von seinen pflegenden Angehörigen versorgt wird, muss ein Beratungsgespräch durch einen ambulanten Pflegedienst bei seiner Krankenkasse nachweisen.
Dies staffelt sich wie folgt:

  • Pflegegrad 1 – keinen Nachweis notwendig, kann aber auf freiwilliger Basis durchgeführt werden
  • Pflegegrad 2 und 3 – zweimal jährlich (ein Einsatz pro Halbjahr)
  • Pflegegrad 4 und 5 – alle drei Monate

Die Termine der Beratungseinsätze werden zusammen mit den Kunden oder deren pflegenden Angehörigen vereinbart. Unser System erinnert Sie automatisch an die Folgetermine, damit diese zeitnah vereinbart werden können. Somit kommt es zu keiner Pflegegeldeinschränkung für die Pflegebedürftigen.