Jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad steht die Leistung der Verhinderungspflege zu.
Dieses Budget hat nichts mit dem monatlichen Budget des Pflegegrades zu tun.
Jährlich stehen 1612 € für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
Verhinderungspflege kann sowohl von einem Pflegedienst, als auch von Bekannten, Nachbarn, Freunde oder Verwandtschaft 3. Grades durchgeführt und bei der Pflegekasse abgerechnet werden. Dazu muss der Pflegekasse eine Rechnung eingereicht werden.
Verhinderungspflege kann nur dann beantragt werden, wenn die im Pflegeantrag eingetragene Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen verhindert ist.
Ein Antrag für diese Leistung muss bei der Pflegekasse angefordert werden.